Betriebliche Altersvorsorge: smartsichern als Arbeitnehmer

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bzw. Betriebsrente ist eine Möglichkeit, zusätzlich zur gesetzlichen Rente fürs Alter vorzusorgen – direkt über den Arbeitgeber. Ein Teil Ihres Bruttogehalts wird dabei in eine Rentenversicherung umgewandelt, wodurch Sie heute Steuern sparen und später eine zusätzliche Rente erhalten. 

Wie ist Ihre aktuelle Situation?

Mehr Rente. Weniger Abzüge. Ihre Betriebsrente.

Weil Sie für morgen schon heute vorsorgen können.

Die gesetzliche Rente liegt meist deutlich unter dem letzten Netto-Einkommen, das Rentenniveau liegt aktuell bei ca. 48%. Die Differenz zwischen dem letzten Einkommen und der gesetzlichen Rente ist die sogenannte Rentenlücke. Nutzen Sie den Online Rentenrechner, um Ihre individuelle Rentenlücke zu b erechnen. Mit der Betriebsrente oder betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sichern Sie sich schon heute ein zusätzliches finanzielles Polster, um diese Lücke zu schließen – und das mit Vorteilen, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten. 

Sie haben ein gesetzliches Anrecht auf eine bAV über Entgeltumwandlung.

Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber aktiv darauf an. Nutzen Sie auch gerne unser Infoblatt zur bAV, das Sie im Download-Bereich finden.

Vorteile der Betriebsrente für Sie als Arbeitnehmer

Ein Teil Ihres Bruttogehalts wird monatlich in Ihre Altersvorsorge umgewandelt. Das bringt Ihnen schon jetzt Vorteile – und im Ruhestand zusätzliches Einkommen.

  • Sie erhalten einen Zuschuss vom Arbeitgeber (mindestens 15 %)
  • Sie zahlen weniger Steuern und Sozialabgaben
  • Ihre Ersparnisse sind geschützt – auch wenn Sie den Job wechseln

 

Musterbeispiel aus der Praxis:

Ein Arbeitnehmer entscheidet sich, monatlich von seinem Bruttogehalt 100 € in die Betriebsrente umzuwandeln. Sein Arbeitgeber beteiligt sich mit einem Zuschuss von 20 € + 15 % des Entgeltumwandlungsbetrags (= des Eigenbeitrags des Arbeitnehmers, in diesem Beispiel 15 % von 100 €). Dank Steuer- und Sozialersparnis kostet den Arbeitnehmer das effektiv nur etwa 50 € netto pro Monat, wobei in seine Betriebsrente insgesamt 135 € pro Monat einfließen.

Dieses Geld wird in eine Rentenversicherung investiert, aus der später im Ruhestand eine monatliche Zusatzrente gezahlt wird.

Wenn Ihr Arbeitgeber bezüglich seiner Betriebsrente mit Berger Vorsorge zusammenarbeitet, erhalten Sie eine individuell auf Sie und Ihre Lohnsituation abgestimmte Musterlohnbroschüre. Diese enthält alle Informationen, damit Sie eine fundierte Entscheidung für Ihre Zukunft treffen können:

  • Variantenberechnung – Wir berechnen 3 mögliche Varianten der Betriebsrente für Sie und zeigen Ihnen für jede Variante auf, wie sich Ihre Lohnabrechnung verändert, welche Steuer- und Sozialversicherungsersparnis sich ergibt und wieviel Sie jeweils für Ihre Altersvorsorge investieren.
  • Ein Muster der Willenserklärung – Behalten Sie dieses für Ihre Unterlagen.
  • Rechtliche Hinweise zu den Auswirkungen der Entgeltumwandlung durch eine Betriebsrente
  • Häufige Fragen und Antworten zu Ihrer Betriebsrente
  • Ihre Ansprechpartner für Rückfragen
  • Eine Übersicht der für Ihre Betriebsrente ausgewählten nachhaltigen Anlagestrategie
  • Ein Vordruck der Willenserklärung, über die Sie sich für oder gegen eine Betriebsrente entscheiden können. Bitte füllen Sie diese aus, unterschreiben sie und verschicken sie an die angegebene Adresse.

 

Wichtig: Auch wenn Sie sich gegen eine Betriebsrente entscheiden sollten, benötigen wir Ihre Willenserklärung zurück.

Sie haben bereits eine Betriebsrente?

Wenn Sie eine Betriebsrente abgeschlossen haben, erhalten Sie einmal pro Jahr eine ausführliche Information zum aktuellen Stand Ihrer Rentenversicherung. Dieses Dokument wird direkt vom Versicherer bereitgestellt und beinhaltet folgende Informationen:

  • Angaben zur Garantierente und dem garantierten Rentenkapital
  • Rechenbeispiele zum Vergleich möglicher monatlichen Rentenzahlungen je nach Wertentwicklung der Fondsanteile
  • Bisherige Garantieleistungen zum aktuellen Stichdatum: Leistung im Todesfall, monatliche Rente, Leistung bei vorzeitlicher Vertragsbeendigung
  • Arbeitgeberwechsel: In vielen Fällen kann der bAV-Vertrag mitgenommen werden. Der neue Arbeitgeber kann die Beiträge weiterführen.
  • Arbeitslosigkeit oder Elternzeit: Die Beitragszahlung kann pausiert oder privat fortgeführt werden.
  • Rente: Die Auszahlung beginnt in der Regel ab dem vereinbarten Renteneintrittsalter (meist 67). Dann wird die Zusatzrente lebenslang gezahlt.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf: Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihrem neuen Arbeitgeber und beraten Sie gerne bei Änderungen in Ihrer Erwerbssituation oder zu Ihren Möglichkeiten bei Renteneintritt.

Was unsere Kunden sagen

Wenn wir auf die letzten 25 Jahre zurückblicken, war die Berger Vorsorge für uns mehr als eine Versicherungsberatung. Ein Wegbegleiter.

Es wird nicht nur das Unternehmen gesehen, sondern auch die Menschen, die dahinter stecken. Auch schwierigen Zeiten war das Team der Berger Vorsorge immer für uns da.

BMK Bearbeitungstechnologien

André Köppl - Produktionsplanung

 „Mit Berger Vorsorge haben wir einen zuverlässigen Partner, der uns jederzeit unterstützt. Als es bei uns einmal brannte, war Berger Vorsorge sofort zur Stelle – kompetent und unkompliziert. Die Zusammenarbeit ist stets praxisnah und lösungsorientiert. Wir können Berger Vorsorge uneingeschränkt weiterempfehlen.“ 

Frank Lehrbach

Geschäftsführer | Brothaus Lehrbach

Bevor ich mit Berger Vorsorge zusammengearbeitet habe, war ich bei der betrieblichen Altersvorsorge eher unsicher. Jetzt ist alles klar strukturiert und genau auf meine Bedürfnisse abgestimmt – ich fühle mich gut beraten und abgesichert.

Besonders schätze ich die ehrliche und persönliche Beratung. Es geht wirklich um den Menschen, nicht um schnellen Vertragsabschluss. Ein Beratungstermin ist mir besonders in Erinnerung geblieben: Es wurde sich viel Zeit genommen, alles verständlich und ohne Druck zu erklären.

Ich empfehle Berger Vorsorge jedem, der Wert auf Vertrauen und echte Beratung legt – hier wird langfristig gedacht, nicht kurzfristig verkauft.

Thomas Strecha

Geschäftsführer | EP:Schupfner u. Co. GmbH

„Unsere Firma arbeitet seit vielen Jahren mit Berger Vorsorge zusammen – und das aus gutem Grund: Die Betreuung ist fachlich stark, schnell und zuverlässig. Auch ich persönlich profitiere davon – durch meine eigene betriebliche Altersvorsorge, die über Berger Vorsorge läuft. Es ist ein gutes Gefühl, wenn man als Mitarbeiter merkt, dass sowohl das Unternehmen als auch der Berater langfristig mitdenken.“ 

Andreas Sprinzing

Prokurist | Unterweger Gruppe GmbH

„Verlässlichkeit, Fachwissen und persönliche Beratung – dafür steht für uns Berger Vorsorge.
Als inhabergeführtes Unternehmen mit Schreinerei und Möbelhaus ist es für uns entscheidend, dass unsere Partner unsere Werte und Anforderungen verstehen.
Seit vielen Jahren begleitet uns Berger Vorsorge bei der betrieblichen Altersvorsorge und in unternehmerischen Vorsorgethemen – immer mit dem Blick für praxisnahe, nachhaltige Lösungen.“ 

Siegfried Reichenberger

Geschäftsführer | Möbel Reichenberger

„Als handwerklich geprägtes Unternehmen mit vielen Mitarbeitenden brauchen wir Partner, auf die wir uns verlassen können – auch wenn es mal schnell gehen muss. Die Zusammenarbeit mit Berger Vorsorge läuft seit vielen Jahren vertrauensvoll, lösungsorientiert und unkompliziert. Ob es um unsere betriebliche Altersversorgung oder die Absicherung unseres Betriebs geht – wir fühlen uns jederzeit gut beraten und abgesichert.“ 

Stefan und Petra Neumeier

Bäckerei Konditorei Stefan Neumeier

Häufig gestellte Fragen

Die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu halten – es entsteht eine sogenannte Rentenlücke. Die Betriebsrente hilft, diese Lücke zu schließen. Sie ergänzt die gesetzliche Rente um eine zusätzliche monatliche Auszahlung im Ruhestand.

Einmal im Jahr verschickt die Deutsche Rentenversicherung einen Rentenbescheid. Darin steht:

  • Wie viel Rente Sie voraussichtlich erhalten
  • Wie lange Sie schon eingezahlt haben
  • Welche Versorgungslücke noch besteht

Dieser Bescheid ist eine wichtige Grundlage zur Planung der Altersvorsorge.

Die Rentenlücke ist der Unterschied zwischen dem letzten Nettogehalt vor dem Ruhestand und der gesetzlichen Rente.

Beispiel: Wer 2.500 € netto verdient und später eine gesetzliche Rente von 1.300 € bekommt, hat eine Lücke von 1.200 € monatlich. Diese muss privat und/oder betrieblich ausgeglichen werden.

Aufgrund des demografischen Wandels – weniger junge Beitragszahler, mehr Rentner – wird die gesetzliche Rente langfristig nicht ausreichen. Rentenniveau und Kaufkraft werden sinken. Deshalb ist zusätzliche Vorsorge notwendig.

  • Steuer- und Sozialversicherungsersparnis: Beiträge zur bAV sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Im Jahr 2025 können monatlich bis zu 322 € steuer- und sozialversicherungsfrei sowie weitere 322 € steuerfrei in die bAV eingezahlt werden. Dadurch reduziert sich die Abgabenlast, und der Nettoaufwand für die Altersvorsorge ist geringer.
  • Arbeitgeberzuschuss: Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 % auf den umgewandelten Betrag zu leisten, sofern er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Viele Arbeitgeber gehen darüber hinaus und leisten zusätzliche Beiträge, um die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter zu unterstützen.
  • Unverfallbarkeit: Die Ansprüche aus der bAV sind gesetzlich geschützt. Bei einem Arbeitgeberwechsel können die bestehenden Anwartschaften mitgenommen oder privat fortgeführt werden.
  • Flexibilität: Die bAV kann an individuelle Lebenssituationen angepasst werden, indem die Beiträge entsprechend erhöht oder reduziert werden können.

Ein Arbeitnehmer entscheidet sich, monatlich einen Teil seines Bruttogehalts in eine Betriebsrente umzuwandeln. Diese sogenannte Entgeltumwandlung reduziert das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt und wird somit nicht versteuert und nicht verbeitragt, was die tatsächliche Nettobelastung reduziert. Oft legt der Arbeitgeber noch einen Zuschuss oben drauf. Das Geld wird in eine Rentenversicherung investiert, aus der später im Ruhestand eine monatliche Zusatzrente gezahlt wird.

Beispiel:
Ein Facharbeiter verdient 3.000 € brutto. Er wandelt von seinem Lohn 100 € in die Betriebsrente um. Sein Arbeitgeber beteiligt sich mit einem Zuschuss von 20 € + 15 % des Entgeltumwandlungsbetrags (= des Eigenbeitrags des Arbeitnehmers, in diesem Fall 15 % von 100 €). Dank Steuer- und Sozialersparnis kostet den Facharbeiter das effektiv nur etwa 50 € netto, wobei in seine Betriebsrente monatlich insgesamt 135 € einfließen.

Durch die zunehmende Belastung der gesetzlichen Rentenversicherung fördert der Gesetzgeber die betriebliche Altersversorgung durch Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge. Im Jahr 2025 sind monatlich 322 € steuer- und sozialversicherungsfrei und darüber hinaus noch bis zu 644 € steuerfrei.

Die Betriebsrente kann in verschiedenen Durchführungswegen organisiert werden:

  • Direktversicherung (häufigste Variante)
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • Direktzusage

Für Arbeitnehmer ist meist die Direktversicherung relevant – sie ist einfach, transparent und weit verbreitet.

  • Mitnahme zum neuen Arbeitgeber: Meist kann der bestehende Vertrag beim neuen Arbeitgeber fortgeführt werden, sofern dieser zustimmt (Variante mit den meisten finanziellen Vorteilen).
  • Private Fortführung: Der Vertrag kann meist privat weitergeführt werden.
  • Beitragsfreistellung: Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen, ohne weitere Beiträge zu leisten (z.B. bei Arbeitslosigkeit, längerer Krankheit oder während der Elternzeit).

Die Betriebsrente hängt direkt mit Ihrem Beschäftigungsverhältnis zusammen. Damit Ihre betriebliche Versorgung richtig abgewickelt werden kann, teilen Sie bitte Veränderungen am Beschäftigungsverhältnis (z.B. Elternzeit, längere Krankheit, Ausscheiden etc.) unverzüglich dem Versorgungsträger oder Ihrem Ansprechpartner für die Betriebsrente mit.

Inflation und Lebensveränderungen (z. B. Heirat, Kinder, Krankheit) verändern den tatsächlichen Vorsorgebedarf. Regelmäßige Überprüfung sorgt dafür, dass die Absicherung langfristig passt. Auch gesetzliche Änderungen oder Fördergrenzen können Auswirkungen haben.

Sie haben noch Fragen zur Betriebsrente, Ihrer Musterlohnbroschüre oder zu Ihren Möglichkeiten bei Arbeitgeberwechsel b zw. Renteneintritt?

Schauen Sie in unseren FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns!

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