Neue bAV-Grenzen 2026: Mehr Netto-Wirkung zum Jahresstart – so nutzen Sie die Spielräume

Zum 1. Januar 2026 wurden die Rechengrößen der Sozialversicherung angepasst. Das wirkt sich direkt auf die steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbeträge in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) aus – und eröffnet vielen Betrieben und Mitarbeitenden neue Spielräume, ohne dass „einfach nur“ das Brutto erhöht werden muss.

Die wichtigsten Werte 2026 – kurz, klar, praxisnah

Die bAV-Fördergrenzen orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung. Diese liegt 2026 bei 8.450 € pro Monat bzw. 101.400 € pro Jahr.

Für Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG (typisch bei Direktversicherung/Pensionskasse/Pensionsfonds) gilt damit:

  • Steuerfrei bis 8 % der BBG: 8.112 € pro Jahr (= 676 € pro Monat)
  • Sozialversicherungsfrei bis 4 % der BBG: 4.056 € pro Jahr (= 338 € pro Monat)
  • Der Anteil über 4 % bis 8 % bleibt steuerfrei, ist aber sozialversicherungspflichtig.

Warum das für Handwerk & Mittelstand besonders relevant ist

Viele Beschäftigte wünschen sich verständliche, greifbare Lösungen fürs Alter. Gleichzeitig sind klassische Gehaltserhöhungen für Betriebe teuer – und kommen netto oft weniger stark an als erwartet. Die bAV kann hier, richtig genutzt, Netto-Wirkung und Mitarbeiterbindung unterstützen – gerade zum Jahresanfang, wenn Mitarbeitende ihre Finanzen neu sortieren.

Praxis-Tipps zum Jahresstart: So nutzen Sie die neuen Spielräume unkompliziert

  1. Kurzer Systemcheck in der Lohnabrechnung: Sind die 2026er Werte (BBG) und daraus abgeleitete bAV-Grenzen korrekt hinterlegt – monatlich und jährlich?
  2. Mitarbeitende aktiv ansprechen: Eine kurze, klare Info im Team oder im persönlichen Gespräch („2026 gibt es neue bAV-Höchstbeträge – wer mag, kann seine Vorsorge anpassen“) sorgt oft schon für deutlich mehr Aufmerksamkeit.
  3. Beitragshöhen sinnvoll strukturieren:
    • Häufig ist es sinnvoll, zuerst den Bereich bis 338 € / Monat zu nutzen (steuer- und sozialversicherungsfrei).
    • Wer darüber hinaus vorsorgen möchte, kann – je nach Ziel und Nettoeffekt – bis 676 € / Monat steuerfrei ergänzen (der Anteil über 338 € ist dann SV-pflichtig).
  4. Regelungen transparent halten: Klare interne Leitplanken (wer kann teilnehmen, wie laufen Anpassungen, wie wird dokumentiert) reduzieren Rückfragen und machen es für alle leichter.

Fazit

2026 bietet in der bAV mehr nutzbaren Spielraum. Wer das früh im Jahr sauber einordnet und verständlich kommuniziert, schafft Mehrwert: für Mitarbeitende durch planbare Vorsorge – und für Unternehmen durch stärkere Bindung und ein attraktives Gesamtpaket.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Anwendung hängt vom konkreten Durchführungsweg, Entgelt und den Vereinbarungen im Unternehmen ab.

Rückruf Vereinbaren

Der Rückrufservice steht nur während unserer Bürozeiten zur Verfügung.

Termin Vereinbaren

Newsletter abonnieren

* Pflichtfelder