PKV als strategische Option – warum 2026 ein entscheidender Zeitpunkt ist

Für viele Unternehmer ist die private Krankenversicherung Pflichtthema in der eigenen Vorsorge – aber auch ein Thema, das im Betrieb auftaucht: bei leitenden Mitarbeitenden, Prokuristen, Spezialisten, deren Gehalt sich knapp über der Versicherungspflichtgrenze bewegt. 2026 verdichten sich gleich mehrere Entwicklungen, die diese Gruppe direkt betreffen. Wer wechseln darf und will, sollte das Jahr nicht ungenutzt verstreichen lassen.

Die GKV verändert ihr Leistungsversprechen

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, kommt eine Reihe spürbarer Einschnitte auf gesetzlich Versicherte zu. Homöopathie fällt als Kassenleistung weg, Cannabis-Blüten auf Rezept entfallen, das kostenlose Hautkrebs-Screening ab 35 steht auf dem Prüfstand. Vor allem aber: Ab 2028 soll die beitragsfreie Mitversicherung von nicht berufstätigen Ehepartnern entfallen. Stattdessen ist ein Zuschlag von 2,5 Prozent auf das beitragspflichtige Einkommen geplant – bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro sind das rund 87,50 Euro im Monat zusätzlich, bezahlt vom Mitglied selbst.

Der entscheidende Unterschied zur PKV liegt nicht nur in den konkreten Streichungen, sondern im System dahinter: GKV-Leistungen können politisch verändert werden. PKV-Leistungen sind im Vertrag garantiert. Wer 2026 in einen Tarif einsteigt, sichert sich seinen Leistungskatalog dauerhaft – unabhängig von künftigen Reformen.

Steigende Beiträge treffen Gutverdienende doppelt

Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV ist 2026 auf 69.750 Euro im Jahr gestiegen, ein Plus von 5,4 Prozent gegenüber 2025. Wer 2025 knapp über der alten Grenze lag, zahlt jetzt auf mehr Einkommen Krankenkassenbeiträge – ohne dafür einen Euro mehr Leistung zu bekommen. Und das ist erst der Anfang: Für 2027 ist nicht nur eine reguläre Anpassung an die Lohnentwicklung geplant, sondern zusätzlich eine außerordentliche Erhöhung von 300 Euro im Monat. Die BBG wird damit voraussichtlich auf rund 77.000 Euro im Jahr steigen. Der maximale GKV-Beitrag wird 2027 erstmals die Grenze von 1.120 Euro im Monat überschreiten – ohne Pflegeversicherung.

Für freiwillig in der GKV versicherte Selbstständige, die den vollen Beitrag allein tragen, ist das ein erheblicher Sprung. Für Angestellte oberhalb der BBG verteilt sich die Last zwar auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber – aber genau das macht es für Unternehmer doppelt relevant: Ihr Anteil an den Lohnnebenkosten steigt mit.

Das eigentlich knappe Zeitfenster: die JAEG 2027

Der wichtigste Punkt – und derjenige, der bisher kaum kommuniziert wird: Parallel zur BBG wird auch die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) außerordentlich angehoben. Diese Grenze entscheidet, ob ein Angestellter überhaupt in die PKV wechseln darf.

Die Werte im Überblick:

  • 2026: 77.400 Euro pro Jahr bzw. 6.450 Euro pro Monat
  • 2027: voraussichtlich rund 81.000 Euro plus die außerordentliche Sonderanhebung von 3.600 Euro – die Grenze klettert damit auf etwa 84.600 Euro im Jahr bzw. rund 7.050 Euro pro Monat

Das ist ein Anstieg von fast 10 Prozent in einem einzigen Jahr. Der PKV-Verband schätzt, dass dadurch rund 100.000 Arbeitnehmer, die 2027 wechselberechtigt geworden wären, in der GKV gehalten werden. Konkret heißt das: Wer 2026 zwischen 77.400 und etwa 84.600 Euro Jahresbrutto verdient, hat dieses Jahr die Wahl. Wer wartet, verliert sie unter Umständen – mindestens bis das Gehalt entsprechend nachzieht. Wichtig zu wissen: Wer bereits privat versichert ist und durch die reguläre Anpassung unter die neue Grenze rutscht, kann sich wie bisher von der Versicherungspflicht befreien lassen – Bestandsschutz also für aktuelle PKV-Versicherte. Die Hürde betrifft den Neuzugang.

Was das für Unternehmer und ihre Leistungsträger bedeutet

In mittelständischen Betrieben sind das oft die Schlüsselpositionen: Betriebsleiter, leitende Techniker, Vertriebsverantwortliche, Prokuristen. Menschen, die das Unternehmen tragen und für die der Arbeitgeber bereits heute überdurchschnittlich aufwendet. Genau diese Gruppe landet einkommensseitig in dem Korridor, der 2026 noch wechseln kann – und 2027 unter Umständen nicht mehr.

Für Unternehmer ergeben sich daraus zwei Aspekte:

Der erste betrifft die eigene Versorgung. Selbstständige und Unternehmer sind frei in der Wahl – die Frage ist nicht, ob sie wechseln dürfen, sondern ob die individuelle Konstellation aus Alter, Gesundheit und Familienplanung dafür spricht. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, sollte spätestens jetzt rechnen.

Der zweite Aspekt: Sie als Arbeitgeber wissen, welche Mitarbeitenden im relevanten Einkommensbereich liegen. Das Thema gezielt anzusprechen – nicht als Verkaufsgespräch, sondern als ehrlicher Hinweis auf ein sich schließendes Zeitfenster – wird von Leistungsträgern fast immer als Wertschätzung verstanden. Es kostet Sie nichts und positioniert Sie als Arbeitgeber, der über den Lohnzettel hinausdenkt.

Ein Rechenbeispiel

Ein 38-jähriger angestellter Betriebsleiter, kinderlos, gesund, Jahresbrutto 82.000 Euro:

  • GKV-Beitrag 2026 (Höchstbeitrag, KV + PV, kinderlos, Arbeitnehmeranteil): rund 630 Euro im Monat. Plus Arbeitgeberanteil: über 1.150 Euro Gesamtbelastung.
  • Vergleichbarer PKV-Tarif mit umfassendem Leistungspaket (Einbettzimmer, Chefarzt, Zahnersatz, Selbstbehalt überschaubar): in der Größenordnung von 550 bis 650 Euro Gesamtbeitrag, wovon der Arbeitgeber bis zu rund 509 Euro übernimmt.

Der Arbeitnehmer spart in der Größenordnung von 200 bis 300 Euro netto pro Monat – bei deutlich besseren Leistungen, vertraglich garantiert. Die konkreten Zahlen hängen vom Tarif, Gesundheitszustand und Selbstbehalt ab; das Beispiel zeigt aber die Dimension.

Was jetzt sinnvoll ist

Die Botschaft ist nicht „alle raus aus der GKV“. Die PKV ist eine lebenslange Entscheidung – mit Vorteilen, aber auch mit Verpflichtungen, insbesondere mit Blick auf Altersrückstellungen und Familienplanung. Wer wechselt, sollte das wissen und ehrlich durchrechnen.

Was 2026 aber konkret bedeutet: Wer ohnehin über einen Wechsel nachdenkt, sollte ihn jetzt strukturiert prüfen lassen – nicht im Dezember. Eine saubere Analyse braucht Zeit, Gesundheitsprüfungen und Tarifauswahl wollen sorgfältig vorbereitet sein. Wer 2026 nicht handelt, verschiebt die Entscheidung nicht um zwölf Monate – er gibt sie unter Umständen ganz aus der Hand.

Wir nehmen uns für Sie und Ihre relevanten Mitarbeitenden gern Zeit für eine individuelle Einschätzung – ergebnisoffen, ohne Verkaufsdruck. Sprechen Sie uns an.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die genannten Werte für 2027 basieren auf dem Kabinettsentwurf vom 29. April 2026; die endgültige Beschlussfassung im Bundestag steht noch aus, Änderungen sind möglich.

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