Das neue Altersvorsorgedepot: Was Unternehmer und Mitarbeitende jetzt wissen müssen

Die private Altersvorsorge in Deutschland steht vor dem größten Umbruch seit Einführung der Riester-Rente. Nachdem der Bundestag am 27. März 2026 das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen und der Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt hat, ist klar: Ab dem 1. Januar 2027 wird die Riester-Rente durch ein neues, deutlich flexibleres Modell ersetzt – das Altersvorsorgedepot. Für Unternehmer, Selbstständige und Mitarbeitende lohnt sich der genaue Blick, denn die Reform verändert die Spielregeln in der dritten Säule grundlegend.

Die Reform im Überblick: Was sich ändert

Hintergrund der Reform ist die seit Jahren rückläufige Akzeptanz der Riester-Rente und ein grundsätzlich veränderter Blick auf die private Vorsorge. Die Botschaft aus Berlin: Die gesetzliche Rente bleibt Basis, soll aber stärker durch betriebliche und private Bausteine ergänzt werden. Die Riester-Rente wird durch neue, flexiblere, renditestärkere und kostengünstigere Produkte ersetzt. Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Öffnung der steuerlichen Förderung für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie.

Künftig wird es zwei Produktkategorien geben: klassische Garantieprodukte – wahlweise mit 90 %, 75% oder 60 % Beitragsgarantie – sowie das neue Altersvorsorgedepot ohne Garantien, dafür aber mit deutlich höheren Renditechancen. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und können unter den bisherigen Konditionen bespart werden. Ab 2027 können allerdings keine Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden. Ein Wechsel in die neue Welt ist freiwillig möglich.

Das Altersvorsorgedepot konkret

Das Altersvorsorgedepot ist im Kern ein staatlich gefördertes ETF- und Fondsdepot. Statt der bei Riester üblichen Beitragsgarantie wird auf langfristige Renditechancen am Kapitalmarkt gesetzt – mit dem entsprechenden Marktrisiko. Wer sich nicht selbst entscheiden möchte, kann auf ein staatlich reguliertes Standarddepot zurückgreifen, bei dem die Effektivkosten auf 1,0 Prozent begrenzt sind.

Bei den Auszahlungsoptionen bleibt es flexibler als beim Riester-Modell: Möglich sind Auszahlpläne (etwa bis zum 85. Lebensjahr) oder eine lebenslange Rente, ergänzt um eine optionale Teilauszahlung zu Rentenbeginn.

Die staatliche Förderung wurde im parlamentarischen Verfahren noch einmal nachgebessert: Die Zulage beträgt 50 Prozent der jährlichen Eigenbeiträge bis 360 Euro und 25 Prozent für weitere Beiträge bis 1.800 Euro. Damit erhöht sich die maximale Grundzulage auf 540 Euro pro Jahr. Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr.

Erstmals weitet die Reform den geförderten Personenkreis spürbar aus. Auch selbständig Erwerbstätige, die Einkünfte nach § 15 EStG (Gewerbetreibende) oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG erzielen und eine Steuererklärung abgegeben haben, sowie Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind künftig grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt. Damit profitieren auch inhabergeführte Handwerksbetriebe, Mittelständler und Freiberufler erstmals direkt von der staatlichen Förderung – eine wichtige Verbesserung, weil diese Gruppe ihre Altersvorsorge bisher ausschließlich aus dem Netto und ohne staatliche Zuschüsse aufbauen musste.

Wichtig zu verstehen: Das Altersvorsorgedepot ersetzt nicht die bAV

In der öffentlichen Wahrnehmung wird das Altersvorsorgedepot derzeit gerne als „die neue Altersvorsorge“ verkauft. Das verkürzt das Bild – und führt in der betrieblichen Praxis schnell in die Irre. Tatsächlich ergänzt das Altersvorsorgedepot ausschließlich die dritte Säule, also die rein private Vorsorge. Es ersetzt weder die gesetzliche Rente noch die betriebliche Altersversorgung.

Der entscheidende Unterschied liegt in der Mechanik: Das Altersvorsorgedepot wird aus dem Netto bespart. Der Arbeitnehmer zahlt also erst Steuern und Sozialabgaben auf sein Einkommen – und legt davon einen Teil ins Depot. Die staatliche Zulage von maximal 540 Euro im Jahr ist attraktiv, aber im Verhältnis zum Vorsorgebedarf eine vergleichsweise schmale Förderung.

Die betriebliche Altersversorgung arbeitet auf einer anderen Ebene: Beiträge fließen aus dem Brutto, sparen Steuern und Sozialabgaben und werden in der Regel durch den Arbeitgeberzuschuss verstärkt. Zur Einordnung: Im Rahmen der Entgeltumwandlung können 2026 bis zu 8.112 Euro jährlich (676 Euro monatlich) steuerfrei und bis zu 4.056 Euro jährlich (338 Euro monatlich) sozialversicherungsfrei in die bAV fließen. Diese Größenordnungen lassen sich mit der dritten Säule schlicht nicht erreichen.

Beide Bausteine arbeiten also nicht gegeneinander, sondern nebeneinander – und übernehmen unterschiedliche Aufgaben

Warum die bAV gerade jetzt für Arbeitgeber wichtiger wird

Die letzten Jahre haben gezeigt, wie stark Inflation, gestiegene Energie- und Lebenshaltungskosten sowie steigende Kranken- und Pflegebeiträge das verfügbare Nettoeinkommen unter Druck setzen. Für Mitarbeitende mit durchschnittlichem Einkommen wird es zunehmend schwieriger, überhaupt noch nennenswert aus dem Netto zu sparen – schon gar nicht in einer Größenordnung, die im Alter spürbar trägt.

Das neue Altersvorsorgedepot ändert daran wenig: Wer Monat für Monat schon am Monatsende „bei null“ landet, kann auch mit der besten ETF-Auswahl nichts einzahlen. Die Förderung läuft ins Leere, weil schlicht das Geld zum Sparen fehlt.

Genau hier liegt der eigentliche Hebel der betrieblichen Altersversorgung: Weil die bAV aus dem Bruttogehalt finanziert wird, entsteht für die Mitarbeitenden ein deutlich geringerer Netto-Aufwand. Aus 100 Euro bAV-Beitrag werden – je nach Steuersatz und Sozialversicherungsstatus – netto oft nur 50 bis 60 Euro spürbare Belastung. Kommt der gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Arbeitgeberzuschuss dazu, verschiebt sich das Verhältnis weiter zugunsten der Mitarbeitenden. Vorsorge wird damit auch für Einkommensgruppen realistisch möglich, denen klassisches Sparen aus dem Netto kaum noch gelingt.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Die bAV ist 2026 nicht nur ein „Benefit“, sondern ein echtes Instrument zur Entlastung und Bindung der Belegschaft. Sie ermöglicht Mitarbeitenden Vorsorge dort, wo aus eigener Kraft kaum noch Spielraum besteht – und positioniert das Unternehmen gleichzeitig als verantwortungsvollen Arbeitgeber, der seine Mitarbeitenden nicht mit der Vorsorge alleinlässt.

Fazit

Das Altersvorsorgedepot ist eine sinnvolle Modernisierung der dritten Säule – flexibler, renditeorientierter und erstmals auch für Unternehmer geöffnet. Es ersetzt aber weder die gesetzliche Rente noch die bAV, sondern ergänzt sie auf der privaten Ebene. Für Handwerk und Mittelstand bleibt die betriebliche Altersversorgung der zentrale Hebel: Sie ist der einzige Weg, mit Bruttoeinsatz und Arbeitgeberzuschuss eine wirkungsvolle Vorsorge aufzubauen – gerade in einem Umfeld, in dem private Sparpotenziale durch Inflation und steigende Abgaben spürbar schrumpfen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Wir unterstützen Sie gerne bei der konkreten Einordnung für Ihren Betrieb.

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